Kirchengemeinderat

Die Bibel mahnt uns: "Lasst aber alles ehrbar und ordentlich zugehen." (1.Korinther 14, 40)

Damit wir das einhalten und damit es bei uns ordentlich zugeht, haben sich unsere Gemeindeglieder ein Gremium gewählt, das gemeinsam mit dem Pfarrer die Geschicke der Gemeinde lenkt:
den Kirchengemeinderat.
Im Kirchengemeinderat wurde beschlossen, dass der neue Kirchenegmeinderat ab 2026 aus vier Gemeidneräten plus Pfarrer bestehen wird. Leider fanden sich nur zwei Kandidaten. Deshalb haben wir die Pflicht, auch nach den Wahlen weitere Kandidaten zu finden. WEnn Sie also Interesse an diesem Amt haben, oder jemanden kennen, zu dem diese Amt passen würde, dann melden Sie sich bei uns!


Somit besteht der Kirchengemeinderat bei uns seit 2026 nur noch aus zwei gewählten Kirchengemeinderäten plus dem Gemeindepfarrer.

Einführungsgottesdienst im Januar 2026



Die gewählten Mitglieder sind im derzeit amtierenden Gremium:

  • Albert Gramling          
  • Martina Ertl
 
Auch wenn es nach außen manchmal so aussieht, als sei der Pfarrer der "Chef" in der Kirchengemeinde - es stimmt nicht. Alle wichtigen Entscheidungen werden in den Sitzungen des Kirchengemeinderats getroffen. Fast immer gelingt es aber in unseren Sitzungen, für die anstehenden Sachfragen eine Lösung zu finden, die alle mittragen können - falls es mal nicht gelingt, wird abgestimmt. Dabei hat dann der Pfarrer nur eine von neun Stimmen.


Zu den Aufgaben und Rechten der Kirchengemeinderäte gehört unter anderem:

  • Die Wahl eines neuen Pfarrers
  • die "geistliche Leitung" der Kirchengemeinde, unter anderem wird über das Konzept des Konfirmandenunterrichts gesprochen, über neue Gottesdienstformen oder über die Kreise in unserer Kirchengemeinde
  • die Entscheidung über Aufnahmen in die Kirchengemeinde
  • die Entscheidung darüber, ob in strittigen Fällen ein Kind getauft, ein Jugendlicher konfirmiert, ein Paar getraut, ein Verstorbener beerdigt wird
  • die Wahl des Vertreters unserer Kirchengemeinde in der Bezirkssynode
  • über den Haushaltsplan und die Finanzen der Kirchengemeinde zu entscheiden sowie alle größeren Anschaffungen zu genehmigen
  • Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen
  • Personalentscheidungen
  • Verträge abzuschließen.

Neben diesen Aufgaben haben unsere Kirchengemeinderäte noch weitere Arbeiten in unserer Kirchengemeinde übernommen.